Ihre Behandlung
Schritt für Schritt

Behandlung

Eine kieferorthopädische Behandlung ist ein bedeutender Schritt hin zu einem gesunden und harmonischen Lächeln. Um Ihnen einen klaren Überblick über den gesamten Behandlungsablauf zu bieten, haben wir die einzelnen Schritte für Sie detailliert zusammengestellt. Von der ersten Beratung über die Diagnostik bis hin zur individuellen Therapieplanung und Nachsorge möchten wir Ihnen Transparenz und Verständnis für den Prozess vermitteln. Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu informieren und auf Ihrem Weg zu optimaler Zahngesundheit bestmöglich zu begleiten

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    1. Beratungstermin

    Der erste Beratungstermin dient dazu, sich kennenzulernen, erste Untersuchungen des Kauorgans, der Zunge und der Sprache durchzuführen sowie über die Notwendigkeit und Therapiemöglichkeiten einer kieferorthopädischen Behandlung zu sprechen. Es werden ausführlich die Rahmenbedingungen und der Umfang der Diagnostik geklärt. eine allgemeine Untersuchung des Kauorgans, der Zunge, der

  • 2. Diagnosetermin
    (bei Behandlungsnotwendigkeit/-wunsch)

    Beim zweiten Termin werden die notwendigen diagnostischen Unterlagen (Abdrücke der Zähne bzw. Intraoralscan, Fotos der Zähne und des Gesichtes, Röntgenaufnahmen der Zähne und des Gesichtsschädels) erstellt, die für die wissenschaftlich fundierte Behandlung notwendig sind. Zusätzlich erfolgt, wenn notwendig, eine ausführliche Untersuchung der Kiefergelenke und umgebenden Strukturen. Danach werden die Befunde ausgewertet und die Behandlung geplant.

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    3. Besprechungstermin

    Dieser Termin dient zur Erklärung der zukünftigen Behandlungsschritte und Behandlungsmittel. Des Weiteren können schon Punkte wie Behandlungsdauer, Stabilisierungsmaßnahmen und ggf. die finanziellen Aspekte der Behandlung besprochen werden.

Privat versichert

Ihnen werden die Behandlungspläne ausgehändigt, welche Sie dann bei der jeweiligen Versicherung einreichen. Je nach Tarif, Versicherung oder Beihilfe werden Ihnen von dort Kosten erstattet. Nach Ihrer Einverständniserklärung kann die aktive Behandlung beginnen.

Gesetzlich versichert

Ist die Zahnfehlstellung im Leistungskatalog der Krankenkasse aufgeführt und fällt in die KIG Stufen 3 bis 5, so senden wir nach der gemeinsamen Besprechung den Behandlungsplan an Ihre Krankenkasse.
Im Regelfall erhalten Sie von ihrer Versicherung die Bestätigung und vereinbaren danach mit uns einen Termin für den Behandlungsbeginn.