Kosten

Behandlungskosten

Nach Erstellung der Anfangsunterlagen (Anfangsabdruck, Fotos, Röntgenunterlagen, Untersuchung der Kiefergelenke und umgebenden Strukturen) erarbeiten wir für Sie einen individuellen Heil- und Kostenplan, den wir ausführlich mit Ihnen besprechen.

Privat versichert

Ihnen werden die Behandlungspläne ausgehändigt, welche Sie dann bei der jeweiligen Versicherung einreichen. Je nach Tarif, Versicherung oder Beihilfe werden Ihnen von dort Kosten erstattet. Nach Ihrer Einverständniserklärung kann die aktive Behandlung beginnen.

Gesetzlich versichert

Ist die Zahnfehlstellung im Leistungskatalog der Krankenkasse aufgeführt und fällt in die KIG-Stufen 3 bis 5, so senden wir nach der gemeinsamen Besprechung den Behandlungsplan an Ihre Krankenkasse. Nach Genehmigung werden beim ersten Kind 80 %, ab dem zweiten Kind in Behandlung 90% der Behandlungskosten sofort übernommen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erfolgt die Resterstattung durch Ihre Versicherung. Über sinnvolle Zusatzleistungen, die über die Leistungen der Krankenkasse hinausgehen beraten wir Sie gerne.