Leistung

Kieferbehandlung für
Kinder und Jugendliche

Was sind häufige Gründe für eine Behandlung?

Vorstehende Zähne, vorstehender Oberkiefer, zurückliegender oder vorstehender Unterkiefer, Platzmangel, offener Biss und Kreuzbiss. Häufig haben die Fehlstellungen erbliche Komponenten oder werden durch schädliche Gewohnheiten wie Daumenlutschen oder zu langem Tragen des Schnullers verursacht. Atmung und Schlucken beeinflussen ebenfalls die Kieferentwicklung. Ein zu frühen Milchzahnverlust kann problematisch sein.

Wann sollte ein Kind zum ersten Mal bei einem Kieferorthopäden vorgestellt werden?

Frühestens: mit etwa vier Jahren; ideal: mit sieben Jahren

Es empfiehlt sich, die Gebissentwicklung schon in diesem Alter kontrollieren zu lassen, da bestimmte Fehlstellungen bereits im Milchgebiss und frühen Wechselgebiss korrigiert werden sollten. Schwere Wachstumsstörungen oder massive Engstände können so frühzeitig erkannt und therapiert werden.

Spätestens: mit 9-10 Jahren

Zu diesem Zeitpunkt kann das Kieferwachstum noch günstig beeinflusst werden. In vielen Fällen ist eine Korrektur zu einem späteren Zeitpunkt nur noch mit hohem Aufwand oder nur im Sinne einer Kompensation durchführbar. Ein perfektes Gebiss schenkt die Natur nur wenigen, doch schiefe Zähne sind kein Schicksal!

"Feste" oder "lose" Zahnspange?

Ob eine herausnehmbare oder eine festsitzende Zahnspange zur Anwendung kommt, hängt in erster Linie von der Art der Fehlstellung ab. Es wird die Apparatur gewählt, die optimal zur gewünschten Therapie passt. Mögliche Alternativen werden vor der Behandlung besprochen.

Wie lange dauert die Behandlung?

Eine interzeptive Frühbehandlung dauert etwa eineinhalb Jahre während eine Gesamtbehandlung sich über mehrere Jahre erstreckt. Stehen die Zähne in der gewünschten Stellung, muss die neue Zahnstellung noch einige Zeit stabilisiert werden. Während des Zahnwechsels kommen neue Zähne hinzu, die mit eingeordnet werden müssen. Der zweite große Backenzahn bricht mit etwa 12 Jahren durch, dieser sollte vor Abschluss der Behandlung mit eingeordnet werden.

Die Dauer ist von einer guten Mitarbeit abhängig.

Wann werden Kosten der Behandlung von einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?

Im Allgemeinen werden die Kosten bei Kindern entsprechend der Einteilung in das kieferorthopädische Indikationssystem der gesetzlichen Krankenversicherung bei sehr schweren Kieferfehlstellungen, die das Beißen, Sprechen und Kauen erheblich behindern (Stufe 3-5), übernommen. In Fällen, die ein kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädisches Vorgehen notwendig machen, werden auch bei Erwachsenen die Kosten übernommen.

Sollte dies der Fall sein, erarbeiten wie nach Erstellung der diagnostischen Unterlagen einen Heil- und Kostenplan, welcher die genauen Diagnosen und Kosten enthält.  Dieser muss bei Ihrer Versicherung eingereicht werden.

Nach Genehmigung werden beim ersten Kind 80 %, ab dem zweiten Kind in Behandlung 90% der Behandlungskosten sofort übernommen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erfolgt die Resterstattung durch Ihre Versicherung.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei gegebener Indikation?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen laut Gesetzgeber ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig (auf das Notwendigste begrenzt) sein. Diese vertraglichen Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Darüber hinaus dürfen keine Maßnahmen veranlasst werden. Es gibt auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Materialien weitere Behandlungsmöglichkeiten, über diese werden wir sie gerne informieren.